Hier erfahren Sie Wissenswertes zu verschiedenen Begriffen rund um die Energie.
Die Abschlagszahlungen sind Teilzahlungen bzw. Anzahlungen auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der nächsten Rechnung verrechnet. Die Höhe der Abschläge orientiert sich an dem zu erwartenden Stromverbrauch und den gültigen Preisen.
Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Zum 01.07.2022 wurde diese von der Bundesregierung auf 0,00 ct/kWh gesenkt.
Entgelte für Netznutzung sind die an den jeweiligen Netzbetreiber zu zahlenden Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen.
Der Grundpreis beinhaltet Aufwendungen, die unabhängig vom Energieverbrauch entstehen.
Die Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Umlage fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für das Recht zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Versorgungsleitungen. Die jeweilige Konzessionsabgabe wird dem Lieferanten vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt.
Die Marktlokation ist die Stelle, an der Energie erzeugt oder verbraucht wird. Das Objekt ist mit mindestens einer Leitung mit dem Netz verbunden.
Die Messdienstleistung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten.
Die Messlokation ist die Stelle, an der die entnommene Energie gemessen wird. Die Messlokation beinhaltet alle technischen Einrichtungen, die zur Ermittlung und ggf. Übermittlung der Messwerte erforderlich sind.
Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie den Betrieb und die Wartung von Zählern.
Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Verbrauchsstelle angeschlossen ist.
Mit der Offshore-Netzumlage nach § 17 f. Energiewirtschaftsgesetz werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die aus der Offshore-Netzumlage entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschriebene Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkungen.
Die Stromsteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Stromverbrauch.
Diese Umlage nach § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) dient der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen.
Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der StromNEV entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Der Energieverbrauch für den jeweiligen Abrechnungszeitraum wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.
Der Verbrauchspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Energie.
Die Verbrauchsstelle bezeichnet den Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird.
Unter dem Vertragskonto sind die Stammdaten des Kunden, die Angaben zur Verbrauchsstelle sowie alle Zahlungsvorgänge bezogen auf die Verbrauchsstelle erfasst.
Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlich zuständigen Netzbetreiber erhältlich.
Über die Zählpunktbezeichnung kann der Standort der Verbrauchsstelle eindeutig identifiziert und dem Zähler zugeordnet werden. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können.
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